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o. J. o. T. o. O.

1310.

Heinrich, Bischof von Breslau, dankt dem Erzbischofe H. (Burchard) von Magdeburg dafür, dass derselbe dem . . . Bürger von Neisse den Theil des ihm bei Magdeburg abgenommenen Geldes, welcher in die Gewalt des Erzbischofs gekommen, zurückgestellt habe, bittet aber zugleich demselben auch noch die 10 Vierduug Goldes wiederzuverschaffen, welche die Konsuln von Magdeburg noch hinter sich hätten, und um welche sich jener Bürger bisher vergebens bemüht habe.

Aus dem Formelbuche Arnolds von Protzan abgedr. v. Wattenbach im Cod. dipl. Siles. V, 225. Bezüglich der Chronologie wird man nur soviel sagen können, dass die Feindseligkeit der Magdeburger gegen die Neisser aller Wahrscheinlichkeit nach durch die in der vorstehenden Urk. bekundete Abschaffung des Magdeburger Rechts veranlasst worden ist. Allerdings Hesse der in dem Formelbuche angeführte Anfangsbuchstabe H eher an Erzbischof Heinrich († 1307 Nov. 10) denken und die Möglichkeit, dass die Urk. deshalb früher zu setzen sei, soll nicht bestritten werden, auf der andern Seite aber sind die in dem Formelbuche gebrauchten Anfangsbuchstaben häufig so wenig zutreffend, dass man auf sie keine sicheren Schlüsse bauen kann. Vgl. die nachfolgende Urk.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.